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Der Saldosteuersatz & was zu beachten ist

Mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen haben in der Schweiz die Möglichkeit die Mehrwertsteuer auf zwei verschiede Arten abzurechnen: Die Abrechnung nach Saldosteuersatz und die effektive Abrechnungsmethode. In diesem Blog werden Sie mehr über den Saldosteuersatz erfahren, wie er die Mehrwertsteuer beeinflusst und welche Stolpersteine es gibt. Aber fangen wir erstmal einfach an…

Was bedeutet es selbständig erwerbend zu sein?

Die Saldosteuersätze sind eine beliebte Abrechnungsmethode, um die administrative Handhabung der MWST zu vereinfachen. Bei der Saldosteuersatzmethode (SSS) liefert das Unternehmen jeweils einen bestimmten Prozentsatz ihres MwSt.-pflichtigen Umsatzes an die ESTV ab. Dazu wird der mehrwertsteuerpflichtige Umsatz (vereinbart oder vereinnahmt) mit einem von der ESTV zugeteilten Saldosteuersatz (SSS) multipliziert. Dieser Satz ist von Branche zu Branche verschieden und basiert auf Erfahrungswerten. Die Vorsteuer wird bei der SSS-Methode nicht separat erfasst.

Die SSS-Methode vereinfacht die Buchhaltung, da die Vorsteuer nicht separat erfasst werden muss. Zudem muss die MwSt. bei Anwendung der SSS-Methode nur halbjährlich abgerechnet werden. Doch die vereinfachte Berechnung ist gleichzeitig der grösste Nachteil. Diese kann dazu führen, dass die Steuerschuld höher ausfällt als bei der effektiven Methode.

Wer kann mittels der Saldosteuersätze abrechnen?

Die Saldosteuersatz-Methode kann nur von Firmen angewendet werden, welche zwei Bedingungen erfüllen:

1.  Der Jahresumsatz aus steuerbaren Leistungen (inkl. MWST) beträgt nicht mehr als 5.005 Millionen Franken,

2. Die geschuldete Steuer darf nicht mehr als 109’000 Franken pro Jahr betragen. Die Steuer wird ermittelt, indem der gesamte steuerbare Umsatz mit dem für die betreffende Branche geltenden Saldosteuersatz multipliziert wird.

Wann ist die Anwendung des Saldosteuersatzes sinnvoll?

Für diese Entscheidung ist es sehr wichtig seine zukünftigen Investitionen und Aufwendungen für Material und Betriebsmittel zu kennen. Die Saldosteuersätze sind so ausgelegt, dass auf lange Sicht nur ein geringer Vorteil daraus gezogen werden kann solange man sich wie der Branchenschnitt verhält. Hat man geringere Aufwände wie seine übliche Branche kann ein Saldosteuersatz finanzielle Vorteile bringen.

Welche Stolpersteine gibt es bei der Saldosteuersatzmethode?

In der Praxis haben sich vier Stolpersteine bei der Saldosteuersatzmethode herauskristallisiert, die immer wieder Anlass zu Aufrechnungen bei der MWST führen: Bezugsteuer, Eigenverbrauch, Ausschlussgrund und Saldosteuersatz. Aber es ist zu vermerken, dass diese Aufzählung keinesfalls vollständig ist.

1. Bezugsteuer

Die Bezugsteuer stellt grundsätzlich ein Mittel dar, um in- und ausländische Anbieter aus mehrwertsteuerlicher Sicht gleichzustellen. Sie soll dazu führen, dass ausländische Anbieter von inländischen Leistungen durch das Nichterheben der schweizerischen Mehrwertsteuer nicht bessergestellt sind bzw. keinen nicht gerechtfertigten Wettbewerbsvorteil gegenüber im Inland mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmungen haben. 

Handelt es sich bei den Leistungsempfängern um bereits mehrwertsteuerpflichtige Personen, besteht die Bezugsteuerpflicht ohne jegliche Betragsschwelle. Dies bedeutet, dass sämtliche steuerpflichtigen Personen ungeachtet ihrer Abrechnungsmethode und Abrechnungsart bezugsteuerpflichtige Leistungen in ihren MWST-Abrechnungen zu deklarieren haben.

Eine steuerpflichtige nach der effektiven Abrechnungsmethode abrechnende Person kann die so deklarierte Bezugsteuer im Rahmen ihrer zum Vorsteuerabzug berechtigten unternehmerischen Tätigkeit in der gleichen MWST-Abrechnung wieder als Vorsteuer abziehen (sog. Nullsummenspiel). Ein entsprechender Vorsteuerabzug ist bei der Saldosteuersatzmethode ausgeschlossen, weil die steuerpflichtige Person auf das Vorsteuerabzugsrecht verzichtet bzw. die branchenübliche Vorsteuerabzugsquote in der Höhe des Saldosteuersatzes bereits berücksichtigt wird.

Der Bezugsteuerpflicht ist vor dem Entscheid hinsichtlich der Abrechnungsmethode grosse Beachtung zu schenken. Bei der Anwendung der Saldosteuersatzmethode kann eine sehr hohe Bezugsteuer entstehen, die bei der Anwendung der effektiven Methode unter Umständen zu einem Nullsummenspiel führen würde. Mit den heutigen gültigen Wechselfristen von der Saldosteuersatzmethode zur effektiven Methode von lediglich einer Steuerperiode wurde die Problematik zwar entschärft. Wird die Bezugsteuerpflicht jedoch erst im Nachhinein entdeckt, wird ein rückwirkender Wechsel der Abrechnungsmethode nicht möglich sein.

2. Eigenverbrauch

Bei der Anwendung der Saldosteuersatzmethode verzichtet die steuerpflichtige Person auf einen Vorsteuerabzug. Weil die nach der Saldosteuersatzmethode abrechnende steuerpflichtige Person keinen Vorsteuerabzug vornehmen darf, fallen auch verschiedene andere Sachverhalte wie zum Beispiel Eigenverbrauch, Einlageentsteuerung, Vorsteuerkorrekturen und Vorsteuerkürzungen weg. Darum ist diese Abrechnungsmethode administrativ einfacher als die effektive Abrechnungsmethode.

Es gilt aber zu beachten, dass es sich einerseits tatsächlich um einen Sachverhalt handeln muss, der die Vorsteuerseite betrifft. So stellen beispielsweise unentgeltliche Leistungen an das eigene Personal, welche im Lohnausweis aufzuführen sind, Umsatz und nicht Eigenverbrauch dar.

Bei unbeweglichen Gegenständen gibt es bei gewissen Sachverhalten korrekturen. Zum Beispiel, wenn die steuerpflichtige Person zum Zeitpunkt des Erwerbs, des Baus oder des Umbaus des Gegenstands nach der effektiven Abrechnungsmethode die MWST abrechnete und den Vorsteuerabzug vorgenommen hat sowie wenn der Gegenstand von einer effektiv abrechnenden Person im Meldeverfahren übernommen worden ist.

3. Ausschlussgrund

In Art. 77 Abs. 2 MWSTV sind die Ausschlussgründe für die Anwendung einer Saldosteuersatzmethode erwähnt. In der Praxis hat sich der Ausschlussgrund unter lit. e als Stolperstein erwiesen, weil in vielen Fällen dieser Ausschlussgrund erst bei einer MWST-Kontrolle aufgefallen ist. 

Bei diesem Ausschlussgrund geht es darum, dass ein Steuersubjekt, welches mit der Saldosteuersatzmethode abrechnen möchte, mehr als 50% des Umsatzes aus steuerbaren Leistungen an andere steuerpflichtige nach der effektiven Methode abrechnende Unternehmungen erbringt, die unter der gleichen einheitlichen Leitung stehen. 

Sollte der Antrag auf die Abrechnung mit der Saldosteuersatzmethode trotzdem durch die ESTV bewilligt werden, weil die Konstellation bei der Antragserstellung nicht ersichtlich war, würde bei einer späteren MWST-Kontrolle die Bewilligung rückwirkend widerrufen, und die steuerpflichtige Person müsste die Buchhaltung wie auch die MWST-Abrechnungen nochmals unter der effektiven Methode erstellen.

4. Saldosteuersatz

Die ESTV legt die anwendbaren Saldosteuersätze in der Verordnung der ESTV über die Höhe der Saldosteuersätze nach Branchen und Tätigkeiten fest. Die entsprechenden Branchen und Tätigkeiten sind alphabetisch aufgelistet und beinhalten auch Informationen zur Anwendung der Mischbranchenregelung.

Ein zusätzlicher wichtiger Hinweis findet sich in dieser Verordnung jedoch unter Art. 1 Abs. 3. Gemäss diesem Artikel gelten die aufgeführten Saldosteuersätze für Herstellungsbranchen und -tätigkeiten jedoch nur, wenn im Preis für die Leistung auch das Material eingeschlossen ist. Für Akkordarbeiten, Lohnarbeiten, Montagearbeiten und die reine Bearbeitung gelten die dafür vorgesehenen Saldosteuersätze.

Es empfiehlt sich, jeweils sehr detailliert die Tätigkeiten zu beschreiben und sich dann zu überlegen, ob der durch die ESTV vorgesehene Saldosteuersatz tatsächlich auf den Sachverhalt passt. Insbesondere Vertreter einer steuerpflichtigen Person sind angehalten, bei ihren Kunden die genaue Tätigkeit nachzufragen.

Fazit

Die Saldosteuersatzmethode vereinfacht die Handhabung der MWST, hat aber auch einige Stolpersteine, die die Steuerpflichtigen und deren Vertreter im Auge behalten und gegebenenfalls rechtzeitig reagieren müssen, indem sie beispielsweise nicht auf die Saldosteuersatzmethode oder rechtzeitig auf die effektive Abrechnungsmethode wechseln.