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Sachversicherungen

Sachversicherung bzw. Fahrhabeversicherung

Eine Sachversicherung bzw. Fahrhabeversicherung versichert alle beweglichen Gegenstände gegen Feuer-, Elementar-, Wasser- und Glasbruchschäden sowie Diebstahl.
Beispiel:Durch einen Brand in Ihrem Gebäude werden alle Ersatzteile in Ihrem Lager zerstört.

Technische Versicherungen (EDV, Maschinen und Maschinenkasko)

Technische Anlagen und Maschinen lassen sich durch diese Versicherung umfassend versichern.
Beispiel: In einem Restaurant fällt das ganze Kassensystem aufgrund eines technischen Defekts aus. Die Garantie des Systems ist schon abgelaufen.

Gebäudeversicherung

dieser Versicherung können Gebäudeeigentümer Ihr Gebäude gegen Schäden durch Feuer, Elementarereignisse, Wasser, Glasbruch und Diebstahl versichern. Beispiel: Ein Gebäude wird durch einen Wasserrohrbruch stark beschädigt, zudem steht der ganze Keller unter Wasser.

Bauversicherung

Durch die Bauversicherung lassen sich Bauwerke während dem Neu- oder Umbau versichern, da die Gebäudeversicherung in dieser Zeit keinen Schutz bietet. Versicherungen für Unternehmen, die im Baugeschäft tätig sind.
Beispiel: Während einem Neubau, kommt es durch einen Kurzschluss zu einem Brand, der den Rohbau zerstört.

Elektronikversicherung

Durch eine Elektronikversicherung lassen sich elektronische Geräte wie beispielsweise Ultraschall-, Laser- oder Fitnessgeräte gegen Beschädigung oder Zerstörung versichern. Versicherungen für Unternehmen die mit teuren Geräten arbeiten.
Beispiel: Durch eine Unachtsamkeit eines Mitarbeiters geht das Ultraschallgerät zu Bruch.

Vermögensversicherungen

Betriebshaftpflicht

Die Betriebshaftpflichtversicherung versichert Schäden, die durch die berufliche Tätigkeit entstehen. Dabei sind alle Mitarbeiter eingeschlossen – inklusive dem Eigentümer.
Beispiel: Ein Kellner verschüttet das Getränk über den Laptop eines Gastes. Dabei wird der Laptop irreparabel zerstört.

Gebäudehaftpflicht

Durch diese Versicherung sind Gebäudeeigentümer gegen Personen- und Sachschäden versichert, die auf die Existenz Ihres Gebäudes oder respektive das Grundstück zurückzuführen sind.
Beispiel: Der Postbote rutscht auf einer eisigen Einfahrt aus und muss ärztlich behandelt werden.

Gebäudehaftpflicht

Durch diese Versicherung sind Gebäudeeigentümer gegen Personen- und Sachschäden versichert, die auf die Existenz Ihres Gebäudes oder respektive das Grundstück zurückzuführen sind.
Beispiel: Der Postbote rutscht auf einer eisigen Einfahrt aus und muss ärztlich behandelt werden.

Rechtsschutzversicherung

Durch eine Rechtsschutzversicherung kann man sich gegen Kosten eines Rechtsstreits absichern.
Beispiel: Ihr Kooperationspartner geht seinen vereinbarten Abmachungen nicht nach, weshalb Ihr Unternehmen ein Umsatzverlust hinnehmen muss. Da der Kooperationspartner nicht einlenkt, muss die Streitigkeit über Anwälte weitergeführt werden.

Kreditversicherung

Die Kreditversicherung schützt Sie vor der Gefahr eines Debitorenverlusts, dass heisst Ausfällen von ausstehenden Kundenzahlungen.
Beispiel: Ein Grossauftrag für einen Geschäftskunden wurde bereits ausgeführt, jedoch ging das betreffende Geschäft Konkurs, womit auch die Zahlung für den Auftrag entfällt.

Montageversicherung

Für Unternehmen, die grössere Anlagen oder Maschinen direkt am Standort aufbauen, kann durch die Montageversicherung das Risiko von Montagefehlern, Beschädigungen und Diebstahl versichert werden.
Beispiel: Bei der Montage einer Produktionsmaschine für Computerersatzteile unterläuft ein Fehler, dessen Behebung mehrere Arbeitstage Aufwand verursacht.

Betriebsunterbruchversicherung

Die Betriebsunterbruchversicherung versichert Einnahmeausfälle aus unterschiedlichsten Gründen, wie zum Beispiel einem Gebäudebrand, Maschinenausfall oder Wasserschaden
Beispiel: Die Produktionsmaschine fällt mitten im Hochsommer aus und kann keine Glacés mehr herstellen. u Die Reparatur dauert über eine Woche. Daher entgeht Ihnen der Umsatz von mehreren Tausend Franken.

Organhaftpflichtversicherung

Die Organhaftpflichtversicherung versichert Führungskräfte und Unternehmensorgane, falls durch Ihre Verantwortung und Entscheidungen Schäden entstehen. Versicherungen für Unternehmen mit Führungspersonen und Verwaltungsrat.
Beispiel: Die Geschäftsleitung bemerkt nicht, dass ein Mitarbeiter über eine lange Zeit hinweg Firmengelder auf sein Privatkonto überweist. Die Geschäftsleitung ist Ihrer Verantwortung der Kontrolle nicht genügend nachgekommen und wird für den Verlust des Geldes verantwortlich gemacht.

Personenversicherungen

Unfallversicherung

Die obligatorische Unfallversicherung sichert Mitarbeiter gegen Berufsunfälle ab. Ab 8 Stunden Arbeitszeit pro Woche, gilt der Schutz nicht nur für den Arbeitsplatz und den Arbeitsweg, sondern auch für die Freizeit des jeweiligen Mitarbeiters.
Beispiel: Ein Mitarbeiter fällt durch eine Unachtsamkeit von der Leiter beim Einräumen des Warenlagers. Dabei bricht er sich einen Rippenknochen, weshalb er 2 Wochen arbeitsunfähig ist. Die Unfallversicherung kommt für die Kosten des Arztbesuchs auf sowie für 80% des Lohnes ab dem 3. Tag nach dem Unfall.

Krankentaggeldversicherung

Eine Krankentaggeldversicherung ist aus gesetzlicher Sicht freiwillig abzuschliessen. Als Arbeitgeber können Sie sich gegen das Risiko einer Lohnfortzahlungspflicht im Krankheitsfall eines Mitarbeiters absichern lassen. Aber auch für den Mitarbeiter wird die Situation verbessert, da die Lohnfortzahlung verlängert wird.
Beispiel: Ein Mitarbeiter leidet seit Wochen unter Migräneanfällen und bleibt über eine längere Zeit von der Arbeit fern.

Unfall-Zusatzversicherung (UVG-Z)

Durch die Unfall-Zusatzdeckung lässt sich die Deckung der obligatorischen Unfallversicherung ausweiten bzw. ergänzen.
Beispiel: Durch eine Unfall-Zusatzdeckung können beispielsweise Taggelder bis auf 100% erhöht werden.

Sozialversicherungen

AHV / IV / EO für Einzelunternehmungen und GmbH und AG obligatorisch.
ALV ist für eine Einzelunternehmungen nicht versicherbar und GmbH und AG obligatorisch.
Familienzulagen sind für Einzelunternehmungen, GmbH und AG obligatorisch.
UVG Berufsunfälle sind für das Personal einer Einzelunternehmung obligatorisch. Der Inhaber kann sich privat versichern lassen. Für eine GmbH oder eine AG ist es obligatorisch.
UVG Nichtberufsunfälle sind für das Personal einer Einzelunternehmung, welche mehr als 8 h in der Woche arbeiten, obligatorisch. Der Inhaber kann sich privat versichern lassen. Für eine GmbH oder eine AG ist es ab 8 h pro Woche obligatorisch.
UVG Zusatz ist für eine Einzelunternehmung, GmbH oder eine AG freiwillig.
Krankentaggeld ist für eine Einzelunternehmung, GmbH oder eine AG freiwillig.
Pensionskasse (BVG) ist bei einer Einzelunternehmung, für das Personal ab einem Jahreslohn von CHF 21’150 obligatorisch. Bei einer GmbH oder AG ist das BVG ab einem Jahreslohn von CHF 21’150 obligatorisch.

Hier die Angaben zu den vier Sparten der jeweiligen Versicherungen.
Wenn du noch etwas benötigst, kannst du mir Bescheid geben.
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